Hinweis: Mit der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dazu können Sie einfach den QR‐Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abscannen oder Sie beantragen die Unterlagen über den Onlineantrag zur Briefwahl. (Öffnet in einem neuen Tab)
Briefwahlunterlagen online beantragen
Sie haben bis Dienstag, 4. Juni 2024, die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Onlineantrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen werden durch die Deutsche Post AG zugestellt. Sollten Sie die Unterlagen nicht erhalten, können Sie bis Samstag, 8. Juni 2024, 12 Uhr, beim Statistischen Amt in der Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart, die Ersatzausstellung von Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahlunterlagen abholen
Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen
Briefwahlunterlagen für Deutsche im Ausland schriftlich beantragen
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag beim Statischtischen Amt, Postfach 70108, Eberhardstr. 37, 70173 Stuttgart eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Wahl-Hotline
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Frist versäumt? Wahllokal unklar? Bei Fragen zu den Wahlen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamts gerne für Sie da.
Die Wahl-Hotline ist wie folgt besetzt: montags bis mittwochs von 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 13 Uhr.
Am Freitag, 7. Juni 2024, von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, am Samstag, 8. Juni 2024, von 8.30 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr.